Inklusion

Sozial heißt, keine*r ist außen vor

Seit zehn Jahren gilt die UN-Behindertenrechtskonvention. In dieser werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgehalten. Sie fordert, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Rechte und Grundfreiheiten von allen Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Kurz gesagt: Sie fordert Inklusion. Leider sind wir noch weit entfernt von einer inklusiven Gesellschaft. Menschen mit Behinderung werden buchstäblich Steine in den Weg gelegt, die die Teilhabe an der Gesellschaft erschweren oder gar unmöglich machen.

 

Wir wollen …

  • eine barrierefreie Stadt
  • inklusive Bildung und Arbeit
  • Gleichberechtigung und Selbstbestimmung

 

Barrierefreie Stadt

  • Barrierefreie Bewegung ermöglichen und ausbauen in öffentlichen Einrichtungen und im Straßenbild (abgesenkte Bordsteine; verbreiterte Gehwege; Praxiszugänge etc.), auch durch Fördermittel. Gewerbetreibende erhalten bei der Umsetzung Unterstützung durch städtische Berater*innen. Zudem werden diese Maßnahmen in Bebauungsplänen fest vorgeschrieben.
  • Der Neubau sowie die Sanierung von kommunalen Gebäuden müssen ohne Ausnahme barrierefrei geschehen.
  • flächendeckender Ausbau von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen im ganzen öffentlichen Raum.
  • Ausstattung des ÖPNV sowie der Haltestellen mit Sprachausgabe.
  • Pflichtschulungen für Busfahrer*innen, um für den Umgang mit Rollstuhlnutzenden und körperlich eingeschränkten Menschen zu sensibilisieren.
  • Barrierefreies Erleben von Kulturstätten für seh- und höreingeschränkte Personen (z.B. durch Blindenschrift, Tast- und Fühlausstellungen, etc.).
  • Erstellung eines kommunalen Stadtplanes zu barrierefreien Einrichtungen.

Inklusive Bildung und Arbeit

Grundsätzlich sollte es in einer inklusiven Gesellschaft keine Sondereinrichtungen geben, in denen Menschen mit Behinderung separiert werden.

Zudem ist es unwürdig, dass Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten bis heute nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Denn es kann nicht sein, dass Menschen, die Vollzeit, fünf Tage die Woche arbeiten, dafür nur ein Taschengeld bekommen. Dies entspricht nicht dem Bild einer gerechten Gesellschaft welches wir haben und ist mit dem Inklusionsgedanken nicht vereinbar. Weswegen für uns gilt solche Sondereinrichtungen nach und nach abzuschaffen.

Hierfür muss bereits bei der Bildung begonnen werden.

  • Förderung der Inklusion in Kitas und Schulen durch bessere Sach- und Personalausstattung.
  • Schaffung von mehr Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderungen in der Stadtverwaltung.
  • Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes durch die kommunalen Jobcenter.

 

Gleichberechtigung und Selbstbestimmung

  • Erarbeitung und Erstellung eines Inklusionsplanes unter breiter Beteiligung der Selbsthilfegruppen und -organisationen der Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen gleichermaßen.
  • umfassende Barrierefreiheit bei Wahlen (Wahllokal, Wahlverfahren, Wahlmaterialien, Wahleinrichtungen).
  • Behindertenselbstorganisationen müssen bei der Besetzung des Sozialausschusses berücksichtigt werden. Grundsätzliche Forderung nach mehr Gehör für Menschen bestimmter Themenfelder z.B. Menschen mit gesundheitlichen Handicaps.
  • Bildung von Behindertenbeiräten, deren Mitglieder von den Betroffenen demokratisch gewählt werden.
  • Ernennung einer*eines Inklusionsbeauftragte*n.
  • Alle Schriftstücke der Verwaltung sind auch in Leichter und Einfacher Sprache herauszugeben, damit alle Bürger*innen ohne Hilfe ihre Leistungen erhalten können.
  • Alle Dokumente sind auch als Audiodatei herauszugeben.
  • Alle Sitzungen der kommunalen Gremien und die Sitzungsunterlagen müssen barrierefrei sein, einschließlich Gebärdensprachdolmetschern.
  • Das kommunale Rats-TV soll aus Gründen der Transparenz in deutsche Gebärdensprache gedolmetscht werden, die anschließende Demand-Version soll untertitelt werden.