Soziales Wohnen

Guter Wohnraum ist Menschenrecht!

Wohnen in Mönchengladbach wird immer teurer. Doch statt für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, lässt die Stadt zu, dass Investor*innen lauter sterile Hochpreis-Viertel hochziehen, bei denen versäumt wurde, verpflichtende Quoten für den sozialen Wohnungsbau festzulegen – oder diese sind ungenügend, wie in der Seestadt!

So entsteht eine schöne neue Wohnwelt, die ganz absichtlich nur für wenige offensteht und andere Bewohner*innen der Stadt an den Rand drängt, insbesondere kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Zugewanderte. In Wohnviertel, die zunehmend verkommen, weil sich hier Instandhaltung und Modernisierung für die renditeorientierten Eigentümer*innen nicht lohnen. In der Folge entsprechen viele Wohnungen oft nicht mehr heutigen Anforderungen, etwa an die Barrierefreiheit und Energieeffizienz. Private Wohnungsbaugesellschaften setzen auf Profit, nicht auf Bedarfsdeckung. Genau da muss die Stadt gegensteuern!

Wir wollen:

  • Paläste für Bürger*innen: Das Recht auf qualitatives Wohnen für alle! Statt Profite für Immobilienriesen.
  • Mehrgenerationenwohnen, damit ein aktives Miteinander der Generationen gelebt werden kann.
  • Möglichst viel Wohnraum in städtischer Hand, um sicherzustellen, dass überall faire und solidarische Kriterien gelten.
  • Die Rekommunalisierung von Wohn- und Gewerbeflächen, die der Gemeinschaft einzig aufgrund von Profitinteressen entzogen wurden.
  • Mieter*innenrechte stärken, um Zwangsumzüge zu vermeiden.
  • Quote für preisgedämpftes Wohnen und Sozialwohnungen für Neubauprojekte in den Zentren und Unterzentren.

 

Menschenrecht statt LEG

Das Menschenrecht auf angemessenes Wohnen ist sowohl in Artikel 25 (1) der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ als auch in Artikel 11 (1) des UN-Sozialpakts verankert. Dieser Pakt ist keine unverbindliche Absichtserklärung: Er garantiert allen Menschen Rechte, die kein Staat gefährden darf bzw. für deren Einhaltung ein Staat zuständig ist. Deswegen stehen wir dafür, dass Wohnen ein Menschenrecht ist, welches nicht ausgehebelt werden darf! Es muss Schluss damit sein, dass sich die Mieten und Mietsteigerungen an den viel zu hohen Marktpreisen orientieren und damit Menschen aus ihren Wohnungen und aus unserer Stadt vertrieben werden. Wohnen sollte sich an den Bedarf in der Gesellschaft und den in ihr lebenden Menschen richten und nicht an die Profitgier von Immobilienkonzernen. Deswegen fordern wir:

  • Mindeststandards für Wohnungsbeschaffenheit und Energetik gesetzlich verankern.
  • soziale Wohnungsbauförderung auch für Altbestände mit preisgebundenen Mieten.
  • eine verstärkte, forcierte Rückführung der Wohn- und Gewerbeflächen in städtische Wohnungsgesellschaften. Diese sollen mit einem festen Budget ausgestattet werden, um weiteren Wohnraum anzukaufen.
  • Den Ausbau des Kündigungsschutzes für Mieter*innen und die Einschränkung des Rechts auf Eigenbedarfskündigung.
  • Unterbringungsmöglichkeiten für Wohnungslose. Hier ist insbesondere auf das Prinzip „Housing First“ zu setzen. Dabei geht es darum, wohnungslosen Menschen bedingungslos eine eigene Wohnung zu verschaffen und sie beim Erhalt derselbigen zu unterstützen.

 

Die Stadt muss den Wohnungsmarkt nach Bürger*innenbedarf steuern

Wir sind dagegen, dass preiswerte Mietwohnungen durch Abriss, Umwandlung und Zweckentfremdung vernichtet werden und dass Wohnungen aus spekulativen Gründen leer stehen. Eine sozial gerechte Nutzung des existierenden Wohnungsbestands ist ökologischer und nachhaltiger als zusätzliche Bodenversiegelung durch Neubau. Deswegen fordern wir eine Zweckentfremdungssatzung:

  • Dadurch wird Abbruch, Leerstand und Nutzungsänderung anzeige- und genehmigungspflichtig.
  • Vermieter*innen müssen gegenüber der Kommune begründen, warum dringend benötigter Wohnraum leer steht.
  • Bei unbegründetem Leerstand kann die Genehmigung verweigert werden.
  • Leerstehender Wohnraum wird nach bestimmter Zeit in Gemeineigentum überführt, um daraus bezahlbaren und sozialen Wohnraum zu machen.

Wir haben ein Baulückenkataster, wir sollten es nutzen!

Die Kommune muss das Baulückenkataster effektiv nutzen, um Baulücken für Sozialwohnungen zu nutzen, anstatt willkürlichen Flächenfraß zu fördern. Die notwendige Sanierung erfolgt durch Landesmittel. Der so entstandene soziale Wohnraum unterliegt wiederum der Mietpreisbindung – muss die soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) nach § 172 des Baugesetzbuches (BauGB) konsequent nutzen, um der Verdrängung von Mietern*innen und dem Verlust mietpreisgünstigen Wohnraums entgegenzuwirken.

Mönchengladbach muss private Investor*innen durch das Konzept „sozialgerechte Bodennutzung“ unter bestimmten Voraussetzungen zum Bau von mietpreisgebundenen Wohnungen verpflichten – dabei dürfen keine kommunalen Wohnungsunternehmen oder einzelne Wohnungen verkauft werden. Bauland darf generell nicht mehr privatisiert werden. Es muss vor allem kommunalen und anderen gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen nach dem Erbbaurecht für den Bau von Wohnungen im Preissegment der öffentlichen Wohnungsbauförderung zur Verfügung stehen. Vom Bund fordern wir, kommunale Vorkaufsrechte auszuweiten und die Kaufpreise in diesen Fällen zu begrenzen.

 

Solidarisches Zusammenleben

Wir wünschen uns ein solidarisches Zusammenleben in unserer Gesellschaft und wollen deswegen ein aktives Miteinander der Generationen fördern durch:

  • Die Verquickung von Senior*innenheimen und KiTas (mit entsprechenden Baumaßnahmen, dass auch bei Pandemien ein sicherer Kontakt möglich ist).
  • Mehrgenerationenhäuser bzw. Begegnungsorte, die Raum bieten für gemeinsame Aktivitäten aller Generationen.
  • Bei der Mieter*innenstruktur sollte ein Mehrgenerationenwohnen gefördert werden um ein nachbarschaftliches Miteinander in der Kommune zu schaffen.
  • Solidarität heißt auch, dass Wohnraum vorrangig an die Bewerber*innen mit dem dringendsten Bedarf geht, wie z.B. alleinerziehende Frauen*.

 

Aufwertung ja - Verdrängung nein!

In Mönchengladbach darf es keine "abgehängten" Viertel geben. In Vierteln, wo dies droht, muss die Stadt gezielt investieren und neue Lebensqualität schaffen. Mit den oben bereits erläuterten Maßnahmen muss zugleich die Wohnqualität angehoben werden.

Beides darf aber nicht dazu führen, dass Mieten steigen und sich das ganze Umfeld derart wandelt, dass die alteingesessenen Bürger*innen verdrängt werden. Genau so wenig sollte die Entstehung von "Besserverdiener*innenvierteln" gefördert werden, wie es viele der aktuellen Großbauprojekte vorsehen. Beides zementiert die Ungleichheit und Entfremdung in unserer Stadt. Es ist Aufgabe der Stadt, in jeder Lage für ausreichenden bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.