Soziale Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

Es ist eine bittere Ironie, dass die Corona-Krise in Mönchengladbach vor allem jenen Jobsicherheit gibt, die für Amazon, PicNic und andere Krisenprofiteure für niedrigste Löhne schuften müssen. Dadurch wird ein Wandel beschleunigt, der ohnehin schon längst stattfindet: Online frisst lokal, Zeitarbeit frisst Festanstellung. Viele Arbeitgeber*innen in Mönchengladbach können von unbefristeten und ausreichend vergüteten Beschäftigungsverhältnissen nur träumen. Und die Stadt nimmt die Entwicklung nicht nur billigend in Kauf, sondern fördert sie aktiv durch Anreize für Unternehmen, die hauptsächlich im Niedriglohnsektor einstellen. Die Stadt muss Maßnahmen entwickeln, dieser unsozialen Entwicklung des Arbeitsmarkts entgegenzutreten.

Die Beschäftigungsverhältnisse, die wir wollen, sind:

  • unbefristet
  • armutssicher
  • sozialversichert
  • tarifgebunden
  • familiengerecht

Denn der Arbeitsmarkt darf nicht länger den Kapitalinteressen der Unternehmen unterworfen werden, sondern muss sich an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer*innen orientieren.

Wer Arbeit sucht, braucht unabhängige Beratungsangebote, welche ihn über seine Rechte aufklären und ihn in gute Arbeitsverhältnisse vermittelt. Wer noch nie Kontakt mit staatlichen Ämtern hatte, benötigt im Fall der Arbeitslosigkeit auf ihn zugeschnittene Begleitung.

 

Worauf wir dabei setzen?

  • kommunale Investitionen in den Bereichen Soziales, Bildung und Verkehr
  • Druck auf Bund und Land, um weitere Mittel für Investitionen in diesen Bereichen zu erhalten
  • mehr Beschäftigung im Öffentlichen Dienst
  • gute Beschäftigung durch öffentliche Förderung

 

Was das bringt?

  • mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
  • mehr Fachkompetenz in den Verwaltungen
  • weniger Erwerbslose

 

Was muss dafür getan werden?

  • Aufbau statt des Abbaus von Stellen im Öffentlichen Dienst
  • sofortige Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen
  • In den Kommunen müssen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Langzeiterwerbslose geschaffen werden.
  • Wir müssen und wollen dafür sorgen, dass alle Beschäftigten und Selbstständigen unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung oder ihres Gewerbes unter menschenwürdigen Bedingungen arbeiten können.
  • Die Stadt muss die Finanzierung der unabhängigen Arbeitslosenberatung als feste Einrichtung aus dem eigenen Haushalt bestreiten. Darüber hinaus muss die Stadt eine Beratungsstelle zum Erhalt bedrohter Arbeitsplätze schaffen.

 

Für eine fortschrittliche kommunale Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

Die Zahl der amtlich gemeldeten Erwerbslosen hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verringert und bis zum Beginn der Pandemie feierte die offizielle Statistik ein Beschäftigungswunder. Dafür hat jedoch die Zahl der Beschäftigten in unsicheren Arbeitsverhältnissen erheblich zugenommen. Mehr als jede*r Fünfte arbeitet als Geringverdiener*in oder in Teilzeit, mehr als 40 % aller Neueinstellungen sind nur befristet und die Zahl der unsteten Leiharbeitsverhältnisse wächst. Besonders von dieser Entwicklung betroffen sind Frauen*. Auch ein Großteil der Freiberufler*innen und Selbstständigen im gastronomischen und kulturellen Bereich lebt unter prekären Bedingungen.

 

 

Die Folge: Städte in unserer Region haben heute nicht nur Armutsquoten von mehr als 25 % aufzuweisen, sondern es wird von diesem Trend inzwischen auch die gesamte Bevölkerung ganzer Stadtteile erfasst. Dies geht einher mit Gentrifizierungs- und Verdrängungsprozessen, hohen Wohnungsleerständen und einem dramatischen Abbau sozialer und kultureller Einrichtungen.

Innenstädte veröden, weil Geschäfte leer stehen und der Einkommens- und Kaufkraftverlust der berufstätigen Menschen unmittelbar zu spüren ist. Einen Wohnungswechsel können sich nur noch Besserverdienende leisten.

Hinzu kommt, dass in den kommunalen Verwaltungen und Einrichtungen trotz wachsender Aufgaben ein Stellenabbau erfolgt ist. Der neoliberale Fetisch der „Schuldenfreiheit“ und das falsche Dogma „Privat vor Staat“, das von der Mehrheit der Entscheidungsträger*innen in den Rathäusern vertreten wird, dienen dabei als Begründung. Seit 1990 wurden mehr als 50 % der Normal-Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Sektor abgebaut. Dies ging vielfach einher mit einer fehlenden Übernahme von Auszubildenden in den kommunalen Verwaltungen und Betrieben.

Diese Entwicklungen haben zu einer erheblichen Steigerung der Arbeitsbelastung im Öffentlichen Dienst und in der Folge hohen Krankenständen der Mitarbeiter*innen sowie zu einer spürbaren Verschlechterung der kommunalen Daseinsvorsorge geführt. Viele Bereiche der Kommunalverwaltung stehen am Rande ihrer Leistungsfähigkeit, mancherorts droht gar der Zusammenbruch kommunaler Leistungen und Angebote.

Darüber hinaus ist die interne Fachkompetenz in Verwaltungen verloren gegangen. Im gleichen Maße ist die Abhängigkeit von kostenintensiven externen privaten Dienstleister*innen und Berater*innen gestiegen, insbesondere bei Bauleistungen und Infrastrukturprojekten.

 

Fortschrittliche Kommunalpolitik heißt:
mehr Beschäftigung im Öffentlichen Dienst schaffen

Eine verbesserte öffentliche Daseinsvorsorge sowie der Ausbau kommunaler Einrichtungen und Dienstleistungen erfordern einen entschiedenen Kurswechsel in der kommunalen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. In den Kommunen treten wir deshalb für folgende Ziele ein:

  • kein weiterer Stellenabbau im Öffentlichen Dienst
  • die unbefristete Übernahme von Auszubildenden
  • kommunale Personalentwicklungs- und -aufbaupläne
  • Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich
  • den Ausbau kommunaler Eigenbetriebe zur öffentlichen Daseinsvorsorge
  • die Entwicklung der kommunalen Stadtwerke bzw. Energieversorger zu Einrichtungen regenerativer sowie dezentraler Energieerzeugung und zu Dienstleistungsunternehmen im Rahmen einer alternativen Klimapolitik, die der Unterstützung und Beratung örtlicher Energiegenossenschaften als nicht gewinnorientierte Unternehmen dienen

 

Fortschrittliche Kommunalpolitik heißt:
durch öffentliche Förderung gute Beschäftigung schaffen

Trotz gestiegener Beschäftigungsquoten ist die Zahl der von Langzeiterwerbslosigkeit betroffenen Menschen nach wie vor hoch. Der Markt richtet es nicht. Und die bisherigen „Arbeitsmarktinstrumente“ des Hartz-IV-Systems sind kläglich gescheitert.

Ein-Euro-Jobs, Bewerbertrainings oder 50-Plus-Programme haben den Betroffenen nichts gebracht. Diese Maßnahmen und die mit Hartz IV systematisch verbundene Praxis von Sanktionen und Leistungskürzungen sind demütigend sowie menschenunwürdig und damit demotivierend. Sie gehören ersatzlos abgeschafft. Junge Erwachsene ohne abgeschlossene Berufsausbildung ebenso wie ältere Erwerbslose dürfen nicht länger mit der Aussicht eines Lebens fern vom Arbeitsmarkt konfrontiert werden.

Stattdessen ist die Kommune sozialpolitisch in der Pflicht, Arbeitsplätze für Langzeiterwerbslose in den Kommunen in kommunalen Einrichtungen und über spezielle Beschäftigungsträger*innen zu schaffen - ohne Sanktionsdruck. Das soll durch öffentliche Förderung mit eigenen Mitteln und die Nutzung öffentlicher Fördermittel finanziert werden.

Für uns sind eine dauerhafte sozialversicherte Beschäftigung, tarifliche und existenzsichernde Bezahlung ohne Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn, der Aufbau eigener Ansprüche auf Arbeitslosengeld I, die freiwillige Teilnahme (offene Bewerbung) und ein Vorrang für berufliche Qualifizierung und reguläre Ausbildungsabschlüsse Mindestbedingungen für gute Beschäftigung.

An den auf kommunaler Ebene eingerichteten Beschäftigungsverhältnissen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit nach dem Teilhabechancengesetz kritisiert DIE LINKE, dass diese Beschäftigungsverhältnisse keine Arbeitslosenversicherung enthalten und außerdem subventionsbewehrt sind. Wir treten deshalb dafür ein, dass diese Arbeitsverhältnisse arbeitsrechtlich normalen Arbeitsverhältnissen gleichgesetzt werden.

 

Wir fordern und unterstützen öffentlich geförderte kommunale Beschäftigung, wenn diese gute Arbeitsbedingungen schafft. Das heißt, wenn die angebotene Beschäftigung

  • freiwillig ohne zwangsweise Zuweisung durch das Jobcenter aufgenommen werden kann,
  • grundsätzlich unbefristet ist; sachgrundlose Befristungen sind ausnahmslos abzuschaffen; Befristungen mit Sachgrund sind nur in engen Grenzen zulässig,
  • unter einen Tarifvertrag fällt und dabei insbesondere tariflich vergütet wird,
  • Anspruch auf bezahlte Qualifizierungsmaßnahmen enthält,
  • erforderliche Unterstützungsmaßnahmen vorsieht (z. B. Kinderbetreuung, psychologische Betreuung u. a.),
  • Hilfestellung bei Bewerbungen auf andere Stellen beinhaltet,
  • eine Beendigung der geförderten Beschäftigung ermöglicht, ohne Sanktionen gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB II befürchten zu müssen,
  • auch Angebote vorsieht zur Begleitung und alltäglichen Hilfe für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung.