Energieversorgung gehört in die öffentliche Hand!
Wenige Wochen nachdem der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetzverabschiedet hat, tagt nun die Energieministerkonferenz unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalt. Parallel dazu findet der VKU-Stadtwerkekongress statt. Zentrales Thema beider Tagungen ist die kommunale Wärmeplanung. Dazu erklärt Ulrich Thoden, Sprecher für Energiepolitik im Vorstand von DIE LINKE. NRW:
„Die Wärmewende ist ein notwendiger Baustein im Kampf gegen den Klimawandel. Die Kommunen müssen jedoch bei der Planung und Umsetzung der Wärmewende finanziell und organisatorisch unterstützt werden. Mit kommunaler Wärmeplanung wollen wir kollektive Lösungen fördern. Neubau und Ertüchtigung von Nah- und Fernwärmenetzen sowie zunehmende Abwärmenutzung sind wichtige Bausteine für die Wärmewende. Die Nah- und Fernwärmenetze, die durch kommunale Wärmeplanung geschaffen werden, gehören dann aber auch in öffentliche Hand. Das alles kostet Geld. Für unsere Partei ist die Energieversorgung Daseinsvorsorge und muss daher zu jeder Zeit vollständig sichergestellt sein. Laut Bundesnetzagentur beläuft sich der Investitionsbedarf allein bei den Verteilnetzen auf rund 28 Milliarden Euro.“
Für DIE LINKE. NRW bekräftigt Thoden die Forderung, dass Bund, Länder und Kommunen ihrer Verantwortung nachkommen und über öffentliche Investitionen die Netze hinreichend ausbauen müssen.: „Der Rahmen der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) muss deutlich ausgeweitet werden. Die Netzbetreiber dürfen die Finanzierungskosten dieser zwingend notwendigen Investitionen, nicht an die Verbraucher:innen weitergeben. Zur Finanzierung der Maßnahmen brauchen wir eine Abschaffung der Schuldenbremse und eine gerechtere Steuerpolitik samt Besteuerung von Vermögenden. Im Besonderen bedarf es aber auch einer Entlastung der ohnehin finanziell angespannten Kommunen, so dass die Modernisierung der Heizsysteme öffentlicher Gebäude nicht am fehlenden Kapital scheitert oder Gelder an anderer Stelle gespart werden müssen. Kommunale Förderprogramme, die Teilübernahme der Altschulden durch einen Altschuldenfonds, die weitere Übernahme von Sozialleistungen durch den Bund, bis hin zu einer Stärkung der Einnahmen durch eine Gemeindewirtschaftssteuer sind hier zielführende Maßnahmen."