| Widerspruch gegen die Hartz IV-Bescheide bis 08.02.2010 stellen |
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| Mittwoch, 3. Februar 2010 | |
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DIE LINKE. Mönchengladbach rät allen Betroffenen noch vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts Widerspruch gegen die Hartz IV-Bescheide einzulegen. Wessen Widerspruch bis zum 08.02.2010 eingeht, hat bei entsprechendem Urteil einen Anspruch auf Nachzahlungen rückwirkend bis 01/2005.
Im Oktober 2009 sah das Bundesverfassungsgericht durch die falsche, bzw. eigentlich die gar nicht statt gefundene, Bemessung der Hartz-IV-Regelsätze die Artikel 1 Grundgesetz (Menschenwürde) und 20 Grundgesetz (Sozialstaatsgebot) verletzt. Das am 09.02.2010 erwartete Urteil des Bundesverfassungsgericht wird den Eckregelsatz insgesamt betreffen - also die Regelsätze für Erwachsene nach §20 SGB II und die Regelsätze für Kinder nach §28 SGB II.
Doch nach Einschätzung der Partei DIE LINKE werden Betroffene nur mit Nachzahlungen rechnen können, wenn ihr Antrag auf „rückwirkende Überprüfung der Hartz IV-Regelsätze“ bis zum 08.02.2010 bei der zuständigen ARGE gestellt wird. Vorlage Widerspruch für Singels / Alleinstehende als MS-Word / als Text |
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DIE LINKE. MG 

