Hauptstraße 2
41236 Mönchengladbach
Dienstag
10.30 bis 12.30 und 14.30 bis 16.30 Uhr
Mittwoch bis Freitag
10.00 bis 12.00 und 16.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag und Freitag ist Sozialberatung
| L19: Alle Varianten sind abzulehnen! |
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| Mittwoch, 16. Dezember 2009 | |
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DIE LINKE. Mönchengladbach hält die Aufgabenstellung der am 14.12.2009 veröffentlichten Umweltverträglichkeitsprüfung für falsch. Es wurde nur untersucht, welche der vier Varianten die Unschädlichste ist. Wichtiger wäre es aufzuzeigen welche umweltfreundlichen Alternativen es gibt. Auf über vierzig Seiten werden Details untersucht, die dann in die Beurteilung nicht einfließen, weil „der Verlust solcher klimatisch relevanter Bereiche isoliert betrachtet zwar eine umwelterhebliche Auswirkung darstellt, in einem großräumigeren Kontext betrachtet die klimatische Bedeutung ... erhalten [bleibt].“ So finden auch die Schutzgüter Wasser und Menschen nicht im vollen Umfang Niederschlag in die Gesamtbeurteilung, weil davon ausgegangen wird, dass „Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen vermieden werden können.“ Die Studie hatte eine andere Aufgabe, dennoch sagt sie im Fazit was DIE LINKE. immer deutlich gemacht hat: „Alle Varianten verursachen zum Teil schwerwiegende Umweltauswirkungen.“ Deswegen muss deutlich gemacht werden, dass das „angestrebte Planungsziel einer Entlastung von Odenkirchen und Giesenkirchen“ nicht durch neue Straßen erreicht werden kann. Mönchengladbach braucht endlich eine ökologische Verkehrswende mit einem Ausbau der Schienenanbindung, mit mehr Buslinien und höherer Taktfrequenz. Der Ausbau der Radwege muss voran getrieben und Wege müssen verkürzt werden in dem die Stadtteilstrukturen erhalten bleiben. Umweltverträglichkeitsprüfung L19: Details DIE LINKE. Mönchengladbach möchte hier in Einzelpunkten auf die Umweltverträglichkeitsprüfung zur L19 eingehen: Aufgabenstellung wirklich eingehalten?
Es heißt in der Studie zur Aufgabenstellung: „Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter im Zuge dieser vier Vorhabensalternativen zuzüglich der Nullvariante sind gemäß UVPG zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.“ Baubedingte Wirkung: Pauschalisierte Annahme die später widerlegt wird Das Gutachten rechnet pauschal mit einem Arbeitsstreifen von 5 m beiderseits der Trasse für alle Varianten. Später im Gutachten wird mehrfach darauf verwiesen, dass die Variante 4 so bewertet wird, als ob sie tiefer gelegt wird. Nur unter dieser Annahme kommt Variante 4 zu dem guten Abschneiden. Es ist aber anzuzweifeln, dass bei einer Tieferlegung die pauschal angenommenen 5 m ausreichen. Im Gegenteil sind die baubedingten Wirkungen nicht nur wie unter Punkt 1.2.1 gesagt auf die Bauphase beschränkt, sondern dauerhaft. Im Zweifel: Nicht berücksichtigen!
Das Gutachten untersucht mehrfach Punkte, die später in der Gesamtbewertung nicht berücksichtigt werden. Dazu gehört als Beispiel die „Trennung räumlicher Funktionsbeziehungen“. Diese sind bei allen vier Varianten gleich hoch. So wird den BürgerInnen bewusst vorenthalten, welche Vorteile die Nullvariante hat. Dieses Vorgehen wird mehrfach angewandt. Was kümmert uns das Ganze?
Im Bereich von „Verlust von klimatisch bedeutsamen Flächen“ wird in aller Deutlichkeit gesagt, dass der Verlust solcher klimatisch relevanter Bereiche isoliert betrachtet zwar eine umwelterhebliche Auswirkung darstellt,doch dies im großräumigeren Kontext keine Auswirkungen hat. Fragwürdig: Wird etwas vorenthalten?
An drei Stellen finden sich der Text „Fehler! Ungültiger Eigenverweis auf Textmarke“ (S. 20 im Punkt 2.3.1; S. 21 Punkt 2.3.2; S. 25 Punkt 2.4.3). Weiter wird auf S. 29 im Punkt 2.5.4. „Verlust / Beeinträchtigung von Wäldern und Gehölzen“ im Text auf den Punkt „Verlust von lufthygienisch bedeutsamen Flächen“ verwiesen und dieser gleichfalls mit 2.5.4 nummeriert. Dieser Punkt ist aber der Punkt 2.5.3. Fazit
In der Endbewertung heißt es wörtlich:
Die umweltfreundlichste Lösung ist die Nullvariante! |
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