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Mittwoch, 18. November 2009

Stellungnahme von Mario Bocks (Landtagswahl Kandidat DIE LINKE. im Wahlkreis 50 – Mönchengladbach II) zum Landtagswahlprogramm:

Das Landeswahlprogramm wurde mit 92 % der Delegierten auf dem Landesparteitag verabschiedet. Der Entwurf war noch nicht ganz veröffentlicht, da hatten schon einige ganz Schlaue das Urteil parat: „Die Linke ist regierungsunfähig“.
Als Beleg wurden einige Schlagwörter aus dem Programm als Beweis in den Raum gestellt. Die Frage stellt sich nur, wenn Mensch sich diese Schlagwörter genauer betrachtet, was daran falsch ist bzw. warum nicht genau das politisch richtig ist.

Vergesellschaftung Energiekonzerne

Mario BocksGüter, die für die Daseinsfürsorge (Energie, Wasser, Mobilität, Bildung, Gesundheitswesen) notwendig sind, dürfen nicht privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten unterliegen. Sie gehören in gesellschaftliches Eigentum.
Die Forderung ist nicht verwerflich. Sie steht im Artikel 27 der Landesverfassung.
 „Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer
monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.“
Konkret geht es im Landeswahlprogramm um RWE und E.ON. Auch gegenüber diesen beiden Konzernen ist die Forderung nicht „umstürzlerisch“.
E.ON ging am 27. September 1999 aus den beiden ehemals staatlichen Holdings VEBA und VIAG hervor. Und auch das RWE besaß zahlreich öffentliche Eigentümer – bis heute haben sich immerhin noch einige öffentliche Aktionäre erhalten.
Wer eine energiepolitische Wende in Richtung Ökologie und Nachhaltigkeit will, muss den Bereich Energieerzeugung und Netze gesellschaftlich kontrollieren.
Das sagen nicht nur die Linken. Das sagt z.B. auch Prof. Bontrup von der FH Gelsenkirchen. Er „stellt grundsätzlich in Frage, ob Wettbewerb in energiepolitischen Fragen überhaupt das richtige Steuerungsinstrument“ ist. Für ihn ist Energie zu wichtig, als „das man dies über Wettbewerb aussteuern kann“, argumentierte er in der Zeitschrift Neue Energie Juni 08.
Und mit den Gewinnen aus dieser Sparte lassen sich in Zeiten leerer Kassen auch andere Bereiche der Daseinsfürsorge querfinanzieren.

Das Sitzenbleiben abschaffen

Diese Forderung steht so nicht in der Präambel drin, ergibt sich aber aus den Forderungen nach einer „Schule für Alle“. Wer dafür ist, dass „Sitzenbleiben“ beibehalten werden soll, befürwortet einen volkswirtschaftlichen Schaden in Höhe von 2 Milliarden EUR jährlich. Neben den anderen Schäden, die Kinder durch eine solche Maßnahme erleiden.
Sitzenbleiben ist pädagogisch unsinnig und teuer.
Übrigens gibt es zurzeit schon eine Schulform, in der das mit Erfolg praktiziert wird: Die Gesamtschule.

Religionsunterricht abschaffen

Die LINKE will nicht den Religionsunterricht abschaffen. Religionsunterricht soll nur nicht mehr Pflichtfach sein, sondern freiwillig angeboten werden. Stattdessen will DIE LINKE einen gemeinsamen Ethikunterricht, in der die Grundlagen für ein Zusammenleben auf humanistischer Grundlage vermittelt werden. Angesichts der unterschiedlichen Religionen ist das, was uns zusammenführen kann wichtiger als die Betonung dessen, was uns in Glaubenslehrsätzen trennt.
Es ist auch historisch an der Zeit, Religion als Pflichtfach abzuschaffen. Diese „Verpflichtung“ fußt auf dem Konkordat, das der Vatikan mit dem faschistischen Deutschland abgeschlossen hat.

„Drogenpolitik“

Unseres Erachtens ist es absolut begrüßenswert, dass das Thema „Drogenpolitik“ in das Landeswahlprogramm Eingang gefunden hat und dort auch relativ ausführlich behandelt wird. Die dort aufgelisteten Forderungen müssen im Kontext mit dem vorstehenden Einführungstext gelesen werden; so insbesondere auch die - im ursprünglichen Entwurf - an den Beginn des Forderungskatalogs gestellte Forderung nach einem „Recht auf Rausch“. So steht im Mittelpunkt nicht etwa eine generelle Drogenverherrlichung, sondern vielmehr im Gegenteil die wichtige Forderung nach einer rationalen und humanen Drogenpolitik, sowie einer Liberalisierung des Betäubungsmittelrechts, welche in Anbetracht der derzeit geltenden Gesetzeslage, sowie z.T. auch der hierauf basierenden uneinheitlichen Rechtsprechung wohl die wichtigste Forderung in diesem Zusammenhang überhaupt darstellt. Denn auf der einen Seite führt das BTMG in seiner derzeit geltenden Fassung z.B. mangels Unterscheidung zwischen den einzelnen BTM- Arten, sowie z.B. der Tatsache, dass im Hinblick auf die überwiegenden Vorschriften, unerheblich ist, ob ein „Täter“ selbst abhängiger Konsument ist, der lediglich seinen Eigenkonsum sicherstellen will, etc. zum Teil zu unerträglichen Ergebnissen. Auf der anderen Seite wird auch der eigentliche Leitgedanke: „Hilfe statt Strafe“ abgesehen von wenigen Ausnahmen weitestgehend außer Acht gelassen.  Auch Sanktionierungen über die Fahrerlaubnisverordnung, sowie Einträge in das BZR führen zu Diskriminierung und Erschwernissen im Hinblick auf eine Resozialisierung. Daher ist ein grundlegender und struktureller Wandel des Betäubungsmittelrechts durch – wie im betreffenden Abschnitt des Wahlprogramms ausgeführt -  Erarbeitung fachlich überzeugender Konzepte, die Betroffenen durch weitgehende Entkriminalisierung einen Ausstieg aus Sucht und Drogenszene und Wiedereingliederung in gesellschaftliche Strukturen ermöglichen, bzw. erleichtern, erforderlich.

Mario Bocks

 
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