| Argumentation Landeswahlprogramm |
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| Mittwoch, 18. November 2009 | |
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Stellungnahme von Mario Bocks (Landtagswahl Kandidat DIE LINKE. im Wahlkreis 50 – Mönchengladbach II) zum Landtagswahlprogramm:
Das Landeswahlprogramm wurde mit 92 % der Delegierten auf dem Landesparteitag verabschiedet. Der Entwurf war noch nicht ganz veröffentlicht, da hatten schon einige ganz Schlaue das Urteil parat: „Die Linke ist regierungsunfähig“. Vergesellschaftung Energiekonzerne
Das Sitzenbleiben abschaffen
Diese Forderung steht so nicht in der Präambel drin, ergibt sich aber aus den Forderungen nach einer „Schule für Alle“. Wer dafür ist, dass „Sitzenbleiben“ beibehalten werden soll, befürwortet einen volkswirtschaftlichen Schaden in Höhe von 2 Milliarden EUR jährlich. Neben den anderen Schäden, die Kinder durch eine solche Maßnahme erleiden. Religionsunterricht abschaffen
Die LINKE will nicht den Religionsunterricht abschaffen. Religionsunterricht soll nur nicht mehr Pflichtfach sein, sondern freiwillig angeboten werden. Stattdessen will DIE LINKE einen gemeinsamen Ethikunterricht, in der die Grundlagen für ein Zusammenleben auf humanistischer Grundlage vermittelt werden. Angesichts der unterschiedlichen Religionen ist das, was uns zusammenführen kann wichtiger als die Betonung dessen, was uns in Glaubenslehrsätzen trennt. „Drogenpolitik“ Unseres Erachtens ist es absolut begrüßenswert, dass das Thema „Drogenpolitik“ in das Landeswahlprogramm Eingang gefunden hat und dort auch relativ ausführlich behandelt wird. Die dort aufgelisteten Forderungen müssen im Kontext mit dem vorstehenden Einführungstext gelesen werden; so insbesondere auch die - im ursprünglichen Entwurf - an den Beginn des Forderungskatalogs gestellte Forderung nach einem „Recht auf Rausch“. So steht im Mittelpunkt nicht etwa eine generelle Drogenverherrlichung, sondern vielmehr im Gegenteil die wichtige Forderung nach einer rationalen und humanen Drogenpolitik, sowie einer Liberalisierung des Betäubungsmittelrechts, welche in Anbetracht der derzeit geltenden Gesetzeslage, sowie z.T. auch der hierauf basierenden uneinheitlichen Rechtsprechung wohl die wichtigste Forderung in diesem Zusammenhang überhaupt darstellt. Denn auf der einen Seite führt das BTMG in seiner derzeit geltenden Fassung z.B. mangels Unterscheidung zwischen den einzelnen BTM- Arten, sowie z.B. der Tatsache, dass im Hinblick auf die überwiegenden Vorschriften, unerheblich ist, ob ein „Täter“ selbst abhängiger Konsument ist, der lediglich seinen Eigenkonsum sicherstellen will, etc. zum Teil zu unerträglichen Ergebnissen. Auf der anderen Seite wird auch der eigentliche Leitgedanke: „Hilfe statt Strafe“ abgesehen von wenigen Ausnahmen weitestgehend außer Acht gelassen. Auch Sanktionierungen über die Fahrerlaubnisverordnung, sowie Einträge in das BZR führen zu Diskriminierung und Erschwernissen im Hinblick auf eine Resozialisierung. Daher ist ein grundlegender und struktureller Wandel des Betäubungsmittelrechts durch – wie im betreffenden Abschnitt des Wahlprogramms ausgeführt - Erarbeitung fachlich überzeugender Konzepte, die Betroffenen durch weitgehende Entkriminalisierung einen Ausstieg aus Sucht und Drogenszene und Wiedereingliederung in gesellschaftliche Strukturen ermöglichen, bzw. erleichtern, erforderlich. Mario Bocks |
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DIE LINKE. MG 


Güter, die für die Daseinsfürsorge (Energie, Wasser, Mobilität, Bildung, Gesundheitswesen) notwendig sind, dürfen nicht privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten unterliegen. Sie gehören in gesellschaftliches Eigentum.