| Ratsanträge zur Verbesserung der Situation von MigrantInnen |
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| Dienstag, 27. Oktober 2009 | |
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Die Fraktion DIE LINKE. Mönchengladbach hat sich als einen Schwerpunkt die Verbesserung der Situation von MigrantInnen gesetzt. Zu diesem Thema wird sie für die Ratssitzung am 6.11.09 zwei Anträge stellen. Im ersten Antrag geht es um die schon länger geforderte Abschaffung der „Sicherheitsrechtliche Befragung“ von MigrantInnen durch die Ausländerbehörde. Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Befragung in seiner jetzigen Form rechtswidrig sei, weil der Hinweis auf die Rechtsgrundlage fehle. Das Land muss nun den Fragebogen überarbeiten. Dazu erklärt Nicola Schiemann: „Der Fragebogen muss nicht überarbeitet werden. Er muss zurückgezogen werden." Als zweiter Antrag wird eine Resolution zur gesetzlichen Altfallregelung eingebracht. Die bisherigen Bleiberechtsregelungen haben nicht dazu geführt, dass der Großteil der hier lebenden Langzeitgeduldeten ein dauerhaftes perspektivisches Bleiberecht erhalten konnten.Neben dem Apell an die an die Landes- und Bundesregierung, soll die Ausländerbehörde angewiesen werden, im Falle eines Ermessensspielraums, diesen stets in größtmöglichem Umfang zugunsten der Betroffenen ausüben. Beratungsgegenstand:Stellungnahme des Rates zur Sicherheitsbefragung von MigrantInnen Beschlussentwurf:Der Rat der Stadt Mönchengladbach fordert die Landesregierung auf, den Erlass zur Durchführung der Sicherheitsbefragung von MigrantInnen zurück zu ziehen. Begründung:Migranten, die in NRW eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern wollen, müssen bei der Ausländerbehörde in einem geheimen Fragebogen ihre Haltung zum Terrorismus darlegen. Das Ziel des Fragebogens erläutert Burkard Schneider, Leiter des Bereiches Ausländerrecht beim NRW Innenministerium wie folgt: „Wir wollen rechtzeitig diejenigen herausfiltern, die eine Gefahr bilden können.“ Nach einer Klage eines Studenten hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden, dass die Befragung in seiner jetzigen Form rechtswidrig sei, weil der Hinweis auf die Rechtsgrundlage fehle. Das Land muss nun den Fragebogen überarbeiten.
DIE LINKE. Mönchengladbach ist der Meinung, dass der Fragebogen generell zurück gezogen werden sollte.
Der Fragebogen kann von daher seinem Ziel nicht gerecht werden. Aus Sicht der Partei DIE LINKE. Mönchengladbach ist der Fragebogen diskriminierend. Mit diesem Gesinnungstest werden Menschen aus dem muslimischen Kulturkreis unter einen Generalverdacht gestellt. Für sie gilt die gesetzlich verankerte Unschuldsvermutung nicht. Auf den im Strafprozessrecht verankerten Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst einer Straftat zu bezichtigen, können sich diese Menschen nicht berufen.
Nicola Schiemann Beratungsgegenstand:Resolution zur gesetzlichen Altfallregelung nach §§ 104a, 104b AufenthG Beschlussentwurf:Der Rat der Stadt Mönchengladbach möge folgende Resolution beschließen:
Begründung:Bei den von Abschiebung akut Bedrohten handelt es sich überwiegend um Familien, die schon viele Jahre – in vielen Fällen mittlerweile weit über 10 Jahre – in Mönchengladbach leben. Die Kinder dieser Familien sind zumeist hier geboren oder aber zumindest größtenteils hier aufgewachsen. Sie besuchen Kindergarten, Schule, Jugendeinrichtungen und Sportvereine, d.h. sie sind in Mönchengladbach fest verwurzelt und haben hier ihren Freundeskreis. Ihr eigentliches Herkunftsland kennen sie größtenteils nur aus Erzählungen und waren noch nie da; d.h. sie sind in Mönchengladbach zuhause. Trotz des langjährigen Aufenthalts in Deutschland, sowie der Integration in die hiesigen Lebensstrukturen konnten die Betroffenen aufgrund der geltenden Gesetzeslage über viele Jahre zwar auf der einen Seite aus den unterschiedlichsten Gründen nicht abgeschoben werden, auf der anderen Seite aber auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt erhalten, sondern haben jeweils nur kurzfristig gültige sogenannte „Duldungsbescheinigungen“ erhalten. D.h. die Betroffenen haben bereits viele Jahre hinter sich in denen sie in permanenter Angst vor Abschiebung ohne jegliche Perspektive gelebt haben. Nachdem in den vergangenen Jahren bereits mehrfach – z.B. durch Novellierung des Aufenthaltsrechts 2005 oder Beschließung einer leider wenig praxistauglichen „Altfallregelung“ durch die Innenministerkonferenz 2006 – kurz die Hoffnung auf Eröffnung einer echten Lebensperspektive für die Betroffenen aufgekeimt war, konnten seit August 2007 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt in das Aufenthaltsgesetz eingefügten gesetzlichen „Altfallregelung“ immerhin knapp über 160 „Langzeitgeduldete“ in Mönchengladbach hiervon profitieren und zumindest erst einmal eine sogenannte „Schnupperaufenthaltserlaubnis“ erwerben. Um aber nun diese zunächst befristeten „Pobeaufenthaltserlaubnisse“ in perspektivische Daueraufenthaltserlaubnisse umwandeln zu können, müssen die betroffenen Einzelpersonen und Familien bis spätestens zum 31.12.2009 nachgewiesen haben, dass sie ihren Lebensunterhalt grundsätzlich ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen sicherstellen können. Hierbei werden, bzw. wurden zumindest bislang hohe Maßstäbe zugrunde gelegt. So gilt, bzw. galt der Lebensunterhalt insbesondere nur als gesichert, wenn kein Anspruch mehr auf Sozialleistungen besteht und zwar unabhängig davon, ob solche tatsächlich in Anspruch genommen werden oder nicht. Als besondere Schwierigkeiten sind hierbei zu berücksichtigen, dass die betroffenen Personen zwar schon viele Jahre in der Bundesrepublik Deutschland leben, sie aber bis zum Erhalt der Probeaufenthaltserlaubnis in der Regel überhaupt nicht arbeiten durften, d.h. nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis waren und eine solche auch nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen in Ausnahmefällen erhalten konnten. Dies hat zur Folge, dass sie sich naturgemäß auch nicht für den Arbeitsmarkt qualifizieren konnten und somit nun als Langzeitarbeitslose ohne besondere berufliche Qualifikationen besonders schwer in den ohnehin äußerst angespannten Arbeitsmarkt zu integrieren sind. Hinzu kommt, dass zum Zeitpunkt der Einführung der betreffenden Vorschriften in das Aufenthaltsgesetz von einem Wirtschaftswachstum und damit von einer relativ entspannten Lage am Arbeitsmarkt ausgegangen wurde. Der Umstand, dass es im Gegenteil sogar zu einer allgemeinen Wirtschaftskrise in dem aktuellen Ausmaß kommen würde, war zum Zeitpunkt der Abfassung des Gesetzes keineswegs vorhersehbar. Aus vorgenannten Gründen ist es leider bislang der überwiegenden Mehrzahl der Betroffenen nicht gelungen die Voraussetzungen für einen Daueraufenthalt zu erfüllen. In Mönchengladbach sind es derzeit von den anfänglich ca. 160 Personen immer noch ca. 150, die die Voraussetzungen nicht erfüllen und aller Voraussicht nach auch bis Ende des Jahres nicht erfüllen werden. Völlig offen ist bislang, was mit den zehntausenden Betroffenen bundesweit, aber insbesondere auch den 150 Personen in Mönchengladbach dann Anfang 2010 passieren wird. Mangels vom Gesetzgeber gewünschter Möglichkeit einer Aufenthaltsverfestigung bei Sozialleistungsbezug, bzw. Anspruch auf solchen, ist ein Rückfall in die sogenannte „Duldung“ derzeit die einzig denkbare Konsequenz. Aufgrund der Tatsache, dass die Betroffenen allerdings zwischenzeitlich für den Erhalt der Probeaufenthaltserlaubnisse zwangsläufig gültige Nationalpässe beigebracht haben, besteht das tatsächliche Abschiebehindernis des Nichtvorhandenseins von gültigen Rückreisepapieren nun nicht mehr und auch die Identitäten der Betroffenen sind zweifelsfrei geklärt. D.h. nachdem die Betroffenen es dann im Anschluss an das Inkrafttreten der gesetzlichen Bleiberechtsregelung nun endlich geschafft hatten eine Verbesserung ihrer Situation herbeizuführen, indem sie statt kurzfristiger Duldungsbescheinigungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, die ihnen gleichzeitig unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt gewährte, sind sie nun so akut wie nie von Abschiebung bedroht. Obgleich dieses Problem und die Brisanz allseits bekannt ist, hat es die Innenministerkonferenz bei ihrer letzten Tagung verabsäumt eine neue Lösung für die bundesweit zehntausende Betroffenen zu erarbeiten. Das Problem wurde einfach vertagt. Durch aktuellen Erlass des Innenministeriums NRW zum Bleiberecht und zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse vom 30.09.2009 sind nun zumindest in einigen wesentlichen Punkten die nachfolgend aufgeführten kleinen Verbesserungen gegenüber der Situation der Betroffenen nach bislang geltender Erlasslage und z. T. auch der Regelungen in den bundesweiten Verwaltungsvorschriften eingetreten:
Nicola Schiemann |
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DIE LINKE. MG 

