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Stadt Mönchengladbach "verzockt" Steuergelder PDF Drucken E-Mail
Freitag, 17. Juli 2009

964.947 Euro Schaden

Mit rein spekulativen Zinsgeschäften durch das „Zins- und Schuldenmanagement bei der Stadt Mönchengladbach“ unter Leitung des Stadtkämmerers Bernd Kuckels ist der Stadt Mönchengladbach in den Jahren 2005 bis 2008 einen Vermögensschaden von fast einer Million Euro entstanden.

Die Stadt Mönchengladbach hat Zinsderivate als „innovative, derivate Finanzprodukte“ zur Verwaltung Ihres Schuldzinsendienstes eingesetzt. Zinsderivate sind Zinstauschgeschäfte, die letztlich nichts anderes sind als eine Wette mit einer Bank auf die künftige Zins- und Kursentwicklung am Kapitalmarkt.
Konkret hat die Stadt vier solcher derivaten Geschäfte abgeschlossen. Im Ergebnis ergab sich ein Zinsnachteil bei diesen Geschäften von 964.947 EUR. Einfluss auf die tatsächliche Zinshöhe hatte die Stadt Mönchengladbach nach Abschluss dieser Geschäfte nicht mehr. Der Zins war damit vielmehr – rein spekulativ – von allen Unwägbarkeiten des Weltmarktes abhängig, also das reine Glücksspiel.

Wie zumeist beim Glücksspiel im Finanzkasino gibt es mehr Verlierer als Gewinner. Die Stadt Mönchengladbach gehörte – wie nicht anders zu erwarten – zu den Verlierern. Bilanz: 946.947 Euro Schaden für die Bürger unserer Stadt.

Aber der Kämmerer ist nicht allein verantwortlich für den Millionenschaden. Verantwortlich sind auch CDU, FDP und SPD in unserer Stadt, die diese Zinswetten mitgetragen haben. Und was noch schlimmer ist, Zinswetten wurden von der Bezirksregierung Düsseldorf und damit auch von der Landesregierung gefordert und auch genehmigt. Während jeder andere ordentliche Schuldner den normalen Schuldendienst bedient, lässt sich die Politik auf ein hochriskantes „Glücksspiel im Kasino“ ein. Der Steuerzahler zahlt es ja schließlich.
Es ist eben alles eine Frage der Verhältnisse. Eine Kassiererin wird wegen einer Unterschlagung von 0,43 Cent entlassen. Ein Bankräuber geht für 10.000 Euro 3 Jahre in den „Knast“. Das Verzocken von einer Millionen Steuergeldern bleibt folgenlos. Wäre es hier nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, eine Ermittlung wegen Veruntreuung  von Steuergeldern i.S.d. § 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch einzuleiten? Schulen, Freizeit- und Kultureinrichtungen werden geschlossen und Gebühren wegen fehlender Mittel erhöht. Hartz IV- EmpfängerInnen wird hinterherschnüffelt, weil sie  evtl. einen Cent zu viel erhalten haben. Ist es dann nicht nur recht und billig, die zur Rechenschaft zu ziehen, die durch ihr Handeln und die Aufforderung zum Handeln für die Verluste durch Zinswetten verantwortlich sind?

DIE LINKE fordert das Verbot von Zinswetten und die Vergesellschaftung von privaten Banken mit einer öffentlichen Kontrolle und, ähnlich wie bei den Sparkassen, die Verpflichtung auf das Gemeinwohl.

 
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