Hauptstraße 2
41236 Mönchengladbach
Dienstag
10.30 bis 12.30 und 14.30 bis 16.30 Uhr
Mittwoch bis Freitag
10.00 bis 12.00 und 16.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag und Freitag ist Sozialberatung
| Stellungnahmen der LiLO zur Ratssitzung 17.6.09 |
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| Donnerstag, 18. Juni 2009 | |
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Die Stellungnahme der LiLO - Gruppe im Rat der Stadt Mönchengladbach - zu den zwei Punkten der Ratssitzung vom 17.06.2009: - Ordnungsbehördliche Verordnung 11.10.09; VII/4132 - Präventionskonzept der Stadt Mönchengladbach; VII/4253 Ordnungsbehördliche Verordnung 11.10.09; VII/4132 In der Vorlage fehlen die Hinweise zu den Auswirkungen im Hinblick auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit. Aus unserer Sicht sind die Auswirkungen erheblich.
Die Mehrzahl des Verkaufspersonals ist weiblich. Etliche davon sind Mütter. Auf die Zeit des Hauptgottesdienstes muss per Gesetz Rücksicht genommen werden, auf die betroffenen Menschen nicht.
Zudem sind diese Verkaufsveranstaltungen auch volkswirtschaftlich unsinnig. Die LiLO stimmt gegen die Vorlage. Und wir erwarten selbstverständlich auch ein NEIN von der familiefreundlichen Partei des OB Kandidaten Norbert Post, der sich ja auch plakativ für die Familien einsetzt. Präventionskonzept der Stadt Mönchengladbach; VII/4253 Die LiLO wird gleich für das Konzept stimmen. Nicht weil wir das inhaltlich teilen. Dazu werde ich gleich noch einiges ausführen. Wir stimmen dafür um deutlich zu machen, dass es richtig ist, Anstrengungen gegenüber dem Regierungspräsidenten zu unternehmen, um durchzusetzen, dass mit Prävention Folgekosten vermieden werden können. Aus unserer Sicht hätte ein frühzeitigerer Schritt in diese Richtung der Stadt viel Geld erspart. Die LiLO hat bei sämtlichen Haushaltsberatungen, ob in Odenkirchen oder im Stadtrat, ob gegenüber ihrem Vorgänger oder Ihnen gegenüber Herr Kuckels, immer die Forderung nach günstigen Präventionsmaßnahmen anstelle von hohen Pflichtausgaben vertreten. Diese Forderungen sind immer mit den Totschlagargumenten Schulden, HSK und Regierungspräsident abgelehnt worden. Es ist bedauerlich, dass erst der Bericht der Gemeindeprüfanstalt ihnen auf die Sprünge helfen musste.
Inhaltlich halten wir es für möglich, dass mit den geplanten Maßnahmen Erziehungsberechtigte erreicht werden können. Wir zweifeln jedoch erheblich daran, dass es die Erziehungsberechtigten sind, die wir erreichen müssen.
Zusammenfassend: Ja zum Antrag, damit das Prinzip Prävention vor Pflichtaufgaben durchgesetzt wurde. Nein zu den Inhalten, weil es sich um geeignete Maßnahmen für die falsche Zielgruppe handelt. |
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