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Was Sie über den Energieausweis und Energiepreise wissen sollten PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 12. August 2008
Seit 1.Juli ist es einfacher die Energie-Nebenkosten eines Hauses richtig einzuschätzen. Der Energieausweis ist ein Pflichtdokument für alle vor 1965 gebauten Häuser, ab 2009 dann für alle Wohngebäude.
Ausgestellt wird das Dokument für das ganze Haus, nicht für einzelne Wohnungen. Zum Ausweis gehören Modernisierungsempfehlungen. Es gibt den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Den Mieter oder Kaufinteressenten kostet der Ausweis nichts, die Kosten muss der Eigentümer tragen.  Der Bedarfsausweis kostet zwischen 25 und 100 Euro und ist für neu gebaute Wohnhäuser seit 2002 Pflicht. Er zeigt den Energiebedarf anhand technischer Daten.
Der Verbrauchsausweis kostet je nach Aufwand und Größe des Hauses zwischen 200 und 800 Euro, er zeigt anhand der Heizkostenabrechnung der Vormieter oder Eigentümer die  Verbrauchsangaben. Für die Verbraucher ist es wichtig genau hinzuschauen, da die Dokumente sich auf den ersten Blick kaum unterscheiden.

Hausbesitzer dürfen aussuchen, welchen Ausweis sie wollen. Für kleine energetisch unsanierte Wohnhäuser mit bis zu vier Wohnungen kommt nur der Bedarfsausweis in Betracht. Für Verbraucher sind die Informationen wichtig, innerhalb eines Jahres haben sich die Energiepreise teilweise verdoppelt und der Preisanstieg beim Öl wird infolge der Spekulationsgewinne auch in der nächsten Zeit anhalten.
Aufgrund der Kopplung des Gaspreies an die Ölpreisentwicklung beim NVV Vertrag haben die Haushalte in Mönchengladbach diese Spekulationsgewinne zu bezahlen.

Die LiLO hat schon im April 2007 vor dieser Kopplung gewarnt. RWE gewinnt dabei doppelt. wegen seiner Beteiligung bei Gaslieferanten und seiner 50%igen Beteiligung bei der NVV. Deshalb fordert die LiLO die in den Gremien der NVV gewählten Ratsmitglieder, vor allen Dingen von CDU und FDP auf, dafür einzutreten, dass die Kopplung  bei den NVV Verträgen aufgegeben wird. 
Die LiLO erneuert noch einmal ihre bisher abgelehnte Forderung an die Stadt, mit der NVV über einen Großabnehmervertrag (Haushalte mit LeistungsempfängerInnen nach dem SGB II und SGBXII), zu verhandeln, um über diesen Weg einen Sozialtarif für diesen Personenkreis bei Strom und Gas durchzusetzen.

Von Katrin Wasilewski 

 
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