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NVV darf Stromversorgung bei Zahlungsrückstand nicht einfach sperren PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 6. Mai 2008

In 59 000 Privathaushalten haben örtliche Energieversorger im Vorjahr den Strom abgestellt, die Zahlen gelten für Nordrhein-Westfalen. Dürfen die Unternehmen das so einfach? Viele Haushalte haben Schulden beim Energieversorger, die sie einfach nicht begleichen können. So auch ein fünf Personen Haushalt in Mönchengladbach-Rheydt. Aber der dreifache Familienvater aus Rheydt erwirkte nun vor dem Amtsgericht Mönchengladbach eine Einstweilige Verfügung gegen die NVV: Das Energieunternehmen darf den  Strom nämlich nicht einfach so sperren. 

Die Familie hatte ihre Stromrechnungen immer pünktlich gezahlt und sah sich nun einer immensen Nachzahlungsforderung gegenüber, zu zahlen innerhalb von 14 Tagen. Im Vertrauen auf die Geltung des Werbeslogans der NVV: „Für Dich geben wir alles“ bot der arbeitende Vater eine Ratenzahlung an,  denn in Zeiten von Hungerlöhnen ist Ebbe in der Kasse öfter angesagt als man glaubt und manche Rechnung lässt sich eben nicht auf einen Schlag begleichen.
Die NVV lehnte das Teilzahlungsangebot ab. „Man muss sich das mal vorstellen. Energiekonzerne geben Großkunden Kredite ohne Ende“ meint der betroffene Familienvater „und ich als so genannter kleiner Mann erhalte für 700 Euro noch nicht einmal einen Monat Zahlungsaufschub. Meine Frau hat gerade erst entbunden.“ Beim Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt erwirkte er eine Einstweilige Verfügung, der NVV wurde untersagt, den Strom abzustellen.
Empört über das Vorgehen der NVV reichte er gleichzeitig eine Beschwerde bei der Energieaufsicht im Wirtschaftsministerium des Landes NRW ein.

Um weitere ähnlich gelagerte Fälle bezüglich des Energieversorgers NVV zu sammeln, findet am 7.Mai um 19 Uhr in der Burgstraße 4 ein Treffen statt  - dort werden Betroffene sich austauschen, der Familienvater wird ebenfalls anwesend sein. Um Anmeldungen  zum Treffen wird gebeten, unter der Telefonnr. 02166/9792242.
„Kein Licht, kein heißes Wasser, kein Radio, keine warmen  Mahlzeiten mehr – das Kappen der Stromversorgung darf nicht Realität für Kunden sein, die einer Zahlungsaufforderung nicht mehr nachkommen können“ meint auch Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
„Energieversorgung ist fester Bestandteil allgemeiner Daseinsvorsorge und muss für jeden  Menschen gewährleistet sein. Das steht bereits im Entwurf der EU-Charta zu Rechten der Energieverbraucher“ sagt der Verbraucherschützer.
Und wer lebt schon gerne ohne Energie? 

 
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