| NVV darf Stromversorgung bei Zahlungsrückstand nicht einfach sperren |
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| Dienstag, 6. Mai 2008 | |
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In 59 000 Privathaushalten haben örtliche Energieversorger im Vorjahr den Strom abgestellt, die Zahlen gelten für Nordrhein-Westfalen. Dürfen die Unternehmen das so einfach? Viele Haushalte haben Schulden beim Energieversorger, die sie einfach nicht begleichen können. So auch ein fünf Personen Haushalt in Mönchengladbach-Rheydt. Aber der dreifache Familienvater aus Rheydt erwirkte nun vor dem Amtsgericht Mönchengladbach eine Einstweilige Verfügung gegen die NVV: Das Energieunternehmen darf den Strom nämlich nicht einfach so sperren.
Die Familie hatte ihre Stromrechnungen immer pünktlich gezahlt und sah sich nun einer immensen Nachzahlungsforderung gegenüber, zu zahlen innerhalb von 14 Tagen. Im Vertrauen auf die Geltung des Werbeslogans der NVV: „Für Dich geben wir alles“ bot der arbeitende Vater eine Ratenzahlung an, denn in Zeiten von Hungerlöhnen ist Ebbe in der Kasse öfter angesagt als man glaubt und manche Rechnung lässt sich eben nicht auf einen Schlag begleichen.
Um weitere ähnlich gelagerte Fälle bezüglich des Energieversorgers NVV zu sammeln, findet am 7.Mai um 19 Uhr in der Burgstraße 4 ein Treffen statt - dort werden Betroffene sich austauschen, der Familienvater wird ebenfalls anwesend sein. Um Anmeldungen zum Treffen wird gebeten, unter der Telefonnr. 02166/9792242. |
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DIE LINKE. MG 

